Vertrag von Seligenstadt 1188

Ehevertrag zwischen Kaiser Friedrich I. Barbarossa und König Alfons VIII. von Kastilien

Eine der interessantesten Urkunden der Stauferzeit entstand im Jahre 1188 am 23. April, dem Samstag nach Ostern. In Seligenstadt, etwa dreißig Kilometer flussaufwärts von Frankfurt am linken Mainufer, wurde damals die Vermählung von Herzog Konrad von Rothenburg, einem Sohn von Kaiser Friedrich I. Barbarossa, mit Berengaria, der ältesten Tochter von König Alfons VIII. von Kastilien vertraglich geregelt. Der Seligenstädter Vertrag war, auch wenn diese Ehe anschließend nicht verwirklicht wurde, auf indirekte Weise ein wichtiger Baustein für die Entstehung des heutigen Spaniens.


VON PETER KOBLANK (2016)

Das Romanische Haus (links) in Seligenstadt wurde an Hand eines eingemauerten Gerüstholzes dendrochronologisch auf Frühjahr 1187 datiert. Demnach dürfte Kaiser Friedrich I. Barbarossa diesen Steinbau bei seinem Aufenthalt im Jahre 1188 gesehen und vielleicht auch genutzt haben. – Die Pfalz am Mainufer (Mitte) ist hingegen erst im 13. Jahrhundert nachweisbar. – Der Hoftag von Barbarossa an Ostern 1188 könnte in dem 834 von Einhard, dem Biografen Karls des Großen, gegründeten Benediktinerkloster stattgefunden haben, zu dem die dreischiffige Basilika St. Marcellinus und Petrus (rechts) gehörte, deren beide romanischen Westtürme um 1050 (damals mit schlichten Pyramidendächern) erbaut wurden.

Der Seligenstädter Vertrag gehört zu den wenigen Heiratsverträgen des 12. Jahrhunderts, deren Originalwortlaut erhalten ist. Allein deshalb schon ist er ein einzigartiges Dokument. Doch auch seine Form ist ungewöhnlich: Die beiden überlieferten Exemplare des Vertrags sind sogenannte Chirografen. Chirografen – dieses griechische Wort bedeutet eigentlich nur Handschrift – werden auch Charta partita (geteilte Urkunde) genannt und wurden damals in Spanien gelegentlich ausgestellt. Man kann der Chirograf oder auch das Chirograf sagen, maskulin und neutrum sind nach Duden beide zulässig.

Was ist ein Chirograf?

Chirografen basieren auf derselben Überlegung wie die in der Mitte auseinandergerissenen Geldscheine, mit denen sich – zumindest in Spionagefilmen – Geheimagenten, die sich nicht persönlich kennen, gegenseitig authentifizieren.

Auf ein Pergamentblatt wurden zwei identische Fassungen des Vertrages geschrieben und diese mit einem Wort oder einer Buchstabenfolge voneinander getrennt. Dann wurde das Blatt mitten durch die trennende Buchstabenzeile in gerader, Zickzack- oder Wellenlinie zerschnitten. Jede Partei erhielt ein Exemplar der Urkunde. Die Echtheit der Urkunde konnte im Nachhinein dadurch bewiesen werden, dass bei Aneinanderfügung der beiden Teile die durchschnittenen Buchstaben und die Trennlinie passten.

Prinzip eines Chirografs: Die alfabetisch sortierte Buchstabenfolge (Abecedarium genannt) ist schräg durchschnitten. Maximilian und Emma erhalten jeweils ein Exemplar. Die Echtheit der beiden Urkunden ist bewiesen, wenn das Abecedarium bei Aneinanderfügung genau zusammenpasst.

So pfiffig die Idee des Chirografs auf den ersten Blick erscheint, so wenig Wert hat sie in der Praxis:

  • Sind sich die beiden Vertragsparteien über die Vereinbarungen und die Authentizität der Urkunden einig, spielt die Passgenauigkeit der inhaltsgleichen Urkunden keine Rolle.
  • Beziehen sich aber im Streitfall die Parteien auf zwei verschiedene Urkunden mit unterschiedlichen Inhalten, so helfen die dann zwangsläufig nicht zusammenpassenden Trennlinien bei der Frage, welche Urkunde die echte ist, auch nicht weiter.

Im übrigen können Chirografen, deren Trennlinien nicht zusammenpassen, dennoch echt sein, wie es gerade auch bei den heute noch existierenden Ausfertigungen des Seligenstädter Vertrages der Fall ist. Aus diesen Gründen haben sich diese geteilten Urkunden, die in einer Zeit, als die Siegel noch nicht allgemein gebräuchlich waren, vorwiegend in England und auf der iberischen Halbinsel verwendet wurden, auf Dauer nicht durchgesetzt.

Die beiden Exemplare des Seligenstädter Vertrags

Das nachfolgend abgebildete Exemplar des Seligenstädter Vertrages liegt im Archiv der Kathedrale von Cuenca, die Alfons VIII. nach der Rückeroberung dieser Stadt von den Mauren im Jahre 1177 errichten ließ.

Der Chirograf des Seligenstädter Vertrages im Archiv der Kathedrale zu Cuenca (Kasten 1, Bündel 2, Nr. 17). Das Abecedarium mit den Buchstaben A bis S am Anfang der Urkunde ist mit einer Wellenlinie zerschnitten.

Vergrößerte Ansicht 2.940 × 2.005 Pixel, 2.512 KB. – MGH DD F I.4, Nr. 970 (PDF-Version 2.066 KB).

Die gotische Kathedrale von Burgos gehört seit 1984 zum UNESCO Weltkulturerbe.

Bei diesem Chirograf wurde als trennende Zeile ein Abecedarium mit den Großbuchstaben A bis S verwendet. Die Schnittkante ist wellig. Es ist eine untere Hälfte, die mit einer Bleibulle von König Alfons VIII. besiegelt wurde.

Burgos war die Krönungshauptstadt der Könige von Kastilien. Seit über achthundert Jahren befindet sich im Archiv der Kathedrale von Burgos bzw. ihrer romanischen Vorgängerkirche ein weiteres, vom Inhalt her identisches Exemplar des Vertrages von Seligenstadt. Dieser Chirograf ist eine obere Hälfte, die von derselben Hand und in gleicher Ausstattung geschrieben wurde.

Abecedarium und Schnittlinie der Urkunden von Cuenza und von Burgos passen jedoch nicht zueinander.

Es ist anzunehmen, dass es insgesamt vier Urkunden gab und die jeweiligen Passstücke der beiden spanischen Exemplare bei Kaiser Friedrich I. verblieben sind. Allerdings fehlt von diesen jede Spur.

Der Chirograph des Seligenstädter Vertrages im Archiv der Kathedrale von Burgos (Band 17, Folio 434) passt mit seiner geraden Schnittlinie und seinem Abecedarium nicht zu der oben abgebildeten Urkunde in Cuenca.

Königreich Kastilien

Der Großvater von König Alfons VIII. von Kastilien war König Alfons VII. von Kastilien und León. Dieser teilte sein Reich für seine Söhne in die Königreiche Kastilien und León auf.

Der Enkel von Alfons VIII. führte die beiden Königreiche als Ferdinand II. von Kastilien und León wieder zusammen.

Auf dieser Karte liegt das 1177 durch Alfons VIII. zurückeroberte Cuenca noch im Gebiet der Mauren. Quelle: Großer Historischer Weltatlas. II.Teil Mittelalter. Bayerischer Schulbuch-Verlag, München 1970, S. 87. – Burgos und Cuenca wurden nachträglich mit roten Punkten markiert. Carrión, wo die Hochzeit stattfand, ist mit einem orangenen Punkt westlich von Burgos gekennzeichnet.

König Alfons VIII. von Kastilien, genannt der Edle, war der damals mächtigste christliche Herrscher auf der iberischen Halbinsel, deren Süden in jener Zeit noch unter muslimischer Herrschaft stand. Er war ein Schwiegersohn von König Heinrich II. von England, verwandt mit König Sancho VI. von Navarra und König Alfons II. von Aragón und ein Schwager des normannischen Königs Wilhelm II. von Sizilien. In dem großen Familienverband der damals regierenden Herrscher war Alfons ein vollwertiges Mitglied und seine älteste Tochter Berengaria (span.: Berenguela) eine durchaus adäquate Schwiegertochter für Kaiser Friedrich Barbarossa.

Aus Sicht von Berengaria war ein Sohn des Kaisers des Heiligen Römischen Reiches als Ehegemahl in jener Zeit die denkbar beste Partie.

Die Initiative zu diesem Heiratsprojekt ging anscheinend von den Staufern aus. Aus einer am 21. Mai 1187 von König Alfons VIII. für das Kloster San Esteban de Gormaz ausgestellten Urkunde geht hervor, dass damals ein Bote (nuncius) des Kaisers in Spanien war, der mit der Führung von Heiratsverhandlungen (ad matrimonium contrahendum) beauftragt war. Dies wurde im folgenden Frühjahr mit einer Gesandtschaft von Alfons VIII. beantwortet, die schließlich in Seligenstadt mit Kaiser Friedrich I. zum Vertragsabschluss kam.

Das Brautpaar

Der in lateinischer Sprache abgefasste Vertrag beginnt mit der Absicht, die Ehe zustande zu bringen (contrahere matrimonium) zwischen Konrad, einem Sohn von Kaiser Friedrich I. Barbarossa, und Berengaria, der ältesten Tochter von König Alfons VIII. von Kastilien.

Der Kaiser versprach mit Zustimmung seines Sohnes Konrad, diesen kurzfristig nach Kastilien zu schicken, damit er sich mit Berengaria verlobe und sie rechtmäßig zur Ehefrau nehme (desponsabit et ducet in uxorem legitime).

Konrad war der vierte noch lebende Sohn des Kaisers und dessen zweiter Ehefrau Beatrix von Burgund. Er wurde nach 1170 geboren, wahrscheinlich im Februar/März 1172. Er tritt in dieser Urkunde erstmals als Herzog von Rothenburg in Erscheinung. Möglicherweise war er kurz zuvor zum Herzog erhoben worden, um ihn für diese Eheverbindung durch eine angemessene Titulatur noch attraktiver zu machen.

Die knapp acht Jahre alte Berengaria war die älteste Tochter von König Alfons VIII., der zu diesem Zeitpunkt noch keinen männlichen Nachfolger hatte. Er war aber erst 33 Jahre alt und schon 1189 stellte sich ein erster Sohn ein, gefolgt von einem weiteren, der 1214 als König Heinrich I. von Kastilien im Alter von zehn Jahren sein Nachfolger wurde.

Der Empfang der Segnung (benediccio) solle, so der Vertrag, spätestens binnen drei Monaten nach der Ankunft Konrads in Kastilien geschehen. Danach werden ihm und seiner Frau die Großen des Königreichs Kastilien (homines terre regis Castelle) vorbehaltlich des Treueids auf den König den Sicherheitseid leisten, und Konrad werde die Einhaltung aller Vereinbarungen beeiden. Konrad könne anschließend im Königreich Kastilien verbleiben, aber auch jederzeit zurückkehren.

Morgengabe für die Braut

Friedrich stattete seinen Sohn mit Heiratsgut in Form von Eigengütern im Bistum Würzburg und in Ostfranken, in den Provinzen Sualafeldgau und Ries, in Schwaben sowie zwischen dem Rhein und Schwaben aus. Dies wird in der Urkunde als donatio propter nuptias (Schenkung der Hochzeit wegen) bezeichnet, womit eine Zuwendung des Ehemanns an die Frau als Witwenvorsorge, auch Morgengabe genannt, gemeint ist. Diese Schenkung wird in der Urkunde zusätzlich mit dem französischen (apud Romanos) und dem spanischen (apud Hyspanos) Fachbegriff doaire bzw. arrhas erläutert.

Die Morgengabe sollte die Ehefrau für den Fall absichern, dass der Ehemann stirbt, und wird auch Witwengut oder Wittum genannt. Laut Vertrag konnte Berengaria, falls Konrad ohne Nachkommen aus der Ehe mit ihr sterben sollte, nach Kastilien zurückkehren, wenn sie dies wollte, dabei aber die Morgengabe ihres Mannes behalten.

Es handelte sich um Eigengut, das Konrad durch Besitzübertragung seitens Barbarossas gehörte und 1167 von Herzog Friedrich IV. von Schwaben, dem bei einem Italienfeldzug ums Leben gekommenen Sohn König Konrads III., geerbt worden war. Dies befand sich im Bistum Würzburg und Ostfranken, in den Provinzen Sualafeld (ein Gau im oberen und mittleren Altmühltal um Weißenburg herum) und Ries, in Schwaben und zwischen Rhein und Schwaben.

Es folgt eine Aufzählung, die der Geschichtsforschung wichtige Informationen über die Eigengüter der Staufer in ihrem Stammland gibt. Dabei bedeutet

castrum:Burg
curtis:Hof
allodium:Eigengut, z.B. ein Hof mit zugehörigem Land
burgus:Befestigte Stadt
pr(a)edium:Landgut
advocatium:   Vogtei
In der folgenden Tabelle sind die Orte mit ihren heutigen Namen dargestellt, wobei Orte mit Bezug zu Stauferstelen mit S gekennzeichnet sind:

Name in der UrkundeHeutiger Name
1castrum RotenburchS Rothenburg ob der Tauber
2castrum WinisperchWeinsberg
3curtes et allodia in civitate HerbipolensisWürzburg
4burgus WicenburchWeißenburg in Bayern
5castrum WalrsteinWallerstein (eine Hälfte)
6castrum FlochberchS Flochberg
7burgus BebphinginS Bopfingen
8castrum WalthusinWaldhausen
9burgus GemundeS Schwäbisch Gmünd
10burgus TinkelspuhelS Dinkelsbühl
11burgus UfkirchinAufkirchen
12predium in BurberchBeyerberg
13burgus RineReihen
14burgus EppingenEppingen
15castrum RieneckeRieneck
16castrum WiliberchWeiler an der Zaber
17castrum RietRiet
18allodium in LutgersteigenLauterstein
19allodium in SueigrenSchwaigern
20allodium in FlinaS Flein
21allodium in SuntheimS Sontheim
22allodium in NortheimNordheim
23allodium in MalmisheimRenningen-Malmsheim
24allodium in Cnudilingen Knittlingen
25allodium in GondolsheimGondelsheim
26allodium in MerchingenRavenstein-Merchingen
27allodium in GugelingenS Güglingen
28allodium in MichilinveltAngelbachtal-Michelfeld
29castrum EsilsperchEselsburg
30advocatium in WilzenburchWülzburg

Deutung der Orte in Anlehnung an:
Peter Rassow: Der Prinzgemahl. Ein Pactum Matrimonale aus dem Jahr 1188. Weimar 1950, S. 23-24.
Peter Wanner: Der staufisch-kastilische Ehepakt des Jahres 1188. Erkenntnisse aus Anlass einiger "kleiner" Stadtteils- und Gemeindejubiläen 2013. In: Christhard Schrenk/Peter Wanner (Hrsg.): heilbronnica 6. Beiträge zur Stadt- und Regionalgeschichte. Heilbronn 2016, S. 453-460, hier: S. 458-459. PDF 366 KB.

Die dreißig Güter der Morgengabe stellten für die Braut eine enorme Einnahmequelle dar. Sie befanden sich im Bistum Würzburg, in Ostfranken (um Rothenburg), im Sualafeldgau (um Weißenburg), im Riesgau (um Wallerstein), in Schwaben (um Schwäbisch Gmünd) und zwischen Rhein und Schwaben (Weinsberg und westlich davon).

Mitgift der Braut

König Alfons versprach mit Zustimmung seiner Tochter Berengaria, diese dem Kaisersohn Konrad rechtmäßig zur Braut und Ehefrau zu geben (filiam meam Berengariam tradam in sponsam et uxorem legitime). Er werde seine Tochter im Laufe der nächsten zwei Jahre, gerechnet vom Weihnachtsfest 1188 an, nach Deutschland senden. Berengaria werde 42.000 Goldstücke mitbringen, also mehrere Hundert Kilogramm Gold. Neun Monate vor Ankunft seiner Tochter werde Alfons Nachricht geben, damit der Kaiser den Ort, wo er sie in Empfang nehmen lassen werde, bestimmen könne.

Dies bedeutete vom April 1188 bis Weihnachten 1190 einen Zeitraum von zweiunddreißig Monaten, an dessen Ende Berengaria immer noch ein eheunmündiges Kind von nur zehn Jahren gewesen wäre. Tatsächlich aber ist Berengaria nie nach Deutschland gekommen.

Thronfolgeregelungen

Alfons VIII. legte ausführliche Thronfolgeregelungen fest, die einerseits sicherstellen sollten, dass im Falle seines Todes ohne männliche Nachfolger seine Tochter das Königtum erbte. Andererseits sollte das Königreich auf keinen Fall in die Hände der Staufer fallen.

  • Falls Alfons bei seinem Tod einen Sohn hinterlassen sollte, werde ihm dieser als Erbe im Königtum folgen.
  • Falls Alfons kein männlicher Erbe geboren werden sollte, solle Berengaria ihrem Vater auf dem Throne folgen. – Für Konrads Stellung wird hier ein Ausdruck verwendet, der noch mehrfach in der Urkunde wiederkehrt: Im Königtum folgt Berengaria und ihr Mann Konrad mit ihr (Berengaria et vir eius Conradus cum ea). Seine königliche Stellung hat also einen abgeleiteten, unselbständigen Charakter.
  • Falls Berengaria ohne Kinder von Konrad sterben sollte, solle das Königreich an andere Nachkommen des Königs, also an Berengarias Schwestern und deren Kinder übergehen. Sollte es diese nicht mehr geben, werde Alfons einen geeigneten Thronfolger bestimmen, wofür er noch die nötigen Anordnungen erlassen werde. Konrad aber müsse mit einem Eid bestätigen, dass er diese Anordnung seines Schwiegervaters anerkennen werde. – Der kinderlose Tod der Königin würde also das Aus für Konrads königlichen Rang sein, es sei denn, sein Schwiegervater hätte unwahrscheinlicher Weise keinerlei leibliche Nachkommen mehr und würde dann ihn als Thronfolger bestimmen.
  • Falls ein Bruder Berengarias als König erbenlos versterben sollte, solle Berengarias Erbrecht wieder aufleben. – Dieser Fall ist 1217 dann tatsächlich eingetreten.
  • Falls Alfons ohne männlichen Erben sterben sollte, solange dem Ehepaar noch keine Nachkommen geboren sind, solle Konrad mit Zustimmung seiner Gemahlin das Land unter die Adeligen aufteilen, und diejenigen, denen die Herrschaft im Lande nach spanischer Sitte von Konrad dann übertragen wird, werden der Königin (Berengarias Mutter Eleonore), seiner Tochter (Berengaria) und Konrad mit ihr den Lehnseid (hominium) leisten. – "Noch keine Kinder" impliziert hier offensichtlich, dass Berengaria noch zu jung für Kinder wäre, also noch nicht ehemündig und auch zu jung, um selbständig als Königin zu handeln. Dann sollte Konrad eine Art Stellvertreterrolle übernehmen.
  • Falls Alfons ohne überlebenden männlichen Erben sterben sollte, werden Konrad und Berengaria in das Königreich Kastilien kommen und Berengaria solle das Königtum übergeben werden und Konrad mit ihr.
  • Falls in solch einem Falle aber Berengaria durch Krankheit verhindert sei zu kommen, werde Konrad sich mit seinen Kindern nach Kastilien begeben, und ihnen soll das Königtum übergeben werden. – Es ist offen, ob mit "ihnen" Konrad und die Kinder oder nur diese gemeint sind.
  • Falls Konrad in diesem Falle keine Kinder haben sollte, werde er alleine kommen und die Verteidigung des Königreiches mit Unterstützung der Untertanen übernehmen. Die Großen werden ihm wie ihrem Herren (tamquam domino) dienen. Konrad werde allerdings nicht das Recht haben, Burgen oder Dörfer zu tauschen oder wegzugeben. Wenn dann seine Gemahlin nachkommen könne, werde ihr das Königtum übergeben werden und Konrad mit ihr.
  • Falls Konrad vor Alfons sterben sollte, solle Berengaria mit ihren Kindern das Königreich erhalten.
  • Falls Berengaria und Konrad vor Alfons sterben sollten, gehe das Königtum an deren Kinder.

Zur Einhaltung dieses Abkommens verpflichteten sich der Kaiser, dessen Söhne Konrad von Rothenburg und König Heinrich VI., König Alfons VIII., dessen Tochter Berengaria und deren Mutter Königin Eleonore, wobei der Kaisersohn Konrad dies vor den Boten des Königs von Kastilien beeidete. Sollte König Alfons sterben, bevor Konrad in Kastilien angekommen war, seien die Großen Kastiliens durch Eid zur Einhaltung dieses Abkommens verpflichtet. Gegen Zuwiderhandelnde seien der Erzbischof und die Bischöfe gehalten, mit Interdikt und Exkommunikation vorzugehen.

Datierung des Vertrags

Am Ende der Urkunde steht, wann sie erstellt wurde.

  • anno dominice incarnationis MCLXXXVIII: Das Inkarnationsjahr (incarnatio domini = Fleischwerdung des Herrn) ist 1188 n. Chr.
  • indictione VI: Die Indiktion (indictio = Ankündigung) ist ein 15-jähriger Zyklus zur Jahreszählung, der seit der Spätantike bis zum Ende des Mittelalters häufig in Urkunden verwendet wurde. Sie errechnet sich: Indiktion = (Inkarnationsjahr + 3) mod 15.

    Für das Inkarnationsjahr 1188 ergibt sich als Indiktion: (1188 + 3) / 15 = 79 Rest 6. Diese 6 ist das Indiktionsjahr, das auch auf der Urkunde steht.

  • IX kal. maii: Tag und Monat sind nach dem römischen Kalender als 9. Kalenden des Mai angegeben. Da die Kalenden der erste Tag des Monats sind, sind die Kalenden des Mai am 1. Mai. Ab da werden die Kalenden zurückgerechnet: 2. Kalenden = 30. April, 3. Kalenden = 29. April, ..., 9. Kalenden = 23. April.
  • era MCCXXVI: Die Era ist eine spanische Zeitrechnung, deren Beginn durch ein unbekanntes Ereignis aus dem Jahr 38 v. Chr. festgelegt ist. Die Era hatte große Bedeutung auf der iberischen Halbinsel und wurde in Spanien, Portugal und teilweise im Südwesten Frankreichs bis ins 15. Jahrhundert verwendet. Sie errechnet sich: Inkarnationsjahr + 38.

    Für das Inkarnationsjahr 1188 ergibt sich als Era: 1188 + 38 = 1226, wie es auch auf der Urkunde steht.

Der Seligenstädter Vertrag wurde demnach an den 9. Kalenden des Mai (23. April) im Jahre 1188 mit übereinstimmender 6. Indiktion und Era 1226 erstellt.

Hochzeit in Carrión

Alfons VIII. war gewissenhaft darum bemüht, jeden Erbfolgefall, den er sich vorstellen konnte, zu regeln und dabei jeglichen eigenständigen Herrschaftsanspruch Konrads im Keim zu ersticken. Konrad würde mit Berengaria regieren können, deren Herrschaftsanspruch aber der übergeordnete wäre.

Konrad reiste im Mai nach Kastilien, wo er in Carrión, das etwa neunzig Kilometer westlich von Burgos liegt, mit Berengaria verheiratet wurde. Wie wir aus der Ereignisdatierung einer am 28. Juli 1288 für die Stadt Sahagún ausgestellten Urkunde wissen, gab Alfons bei einem Hoftag, der vor diesem Datum stattgefunden haben muss, Konrad seine Tochter zur Ehefrau (ei filiam suam Berengariam tradidit in uxorem). Danach kehrte Konrad – spätestens im Frühjahr 1189 – zurück nach Deutschland, wo er im April am Hofe seines Vaters in Haguenau bezeugt ist.

Im Seligenstädter Vertrag werden für das, was in Carrión vollzogen wurde, verschiedene lateinische Begriffe anscheinend synonym verwendet:

  • contrahere matrimonium = Ehe zustande bringen
  • desponsare et ducere in uxorem legitime = verloben und rechtmäßig zur Ehefrau nehmen
  • suscipere benediccionem = Segnung empfangen
  • tradere filiam in sponsam et uxorem legitime = die Tochter rechtmäßig zur Verlobten/Braut und Ehefrau geben
  • tradere filiam in uxorem = die Tochter zur Ehefrau geben

De jure stand das Ergebnis dieser Hochzeit irgendwo zwischen desponsatio (Verlobung) und matrimonium (Ehe). Da die Braut noch nicht erwachsen, minderjährig und noch nicht ehemündig war, handelte es sich aus ihrer Sicht um eine desponsatio impuberis (Verlobung eines oder einer Minderjährigen). Das Eheverhältnis war zwar begründet, hinsichtlich des Vollzugs aber auf die Zukunft ausgerichtet. Erst wenn die Braut ehemündig geworden war und zustimmte, entstand durch ihre Zustimmung ein vollgültiges matrimonium.

Auflösung des Ehebündnisses

Bis letztmals am 14. Oktober 1290 gab es in kastilischen Urkunden Ereignisdatierungen mit Bezug auf die Hochzeit Carrión, so wie in der oben genannten vom Juli 1288 für Sahagún. Ab dann ist diese Verbindung offensichtlich in Frage gestellt worden.

Zwischen Herbst 1191 und Anfang April 1192 widersprach (contradixit) die elfjährige Berengaria der Fortführung des Ehebündnisses. Von dem Geschichtsschreiber Rodrigo Jiménez de Rada, der ab 1209 Erzbischof von Toledo war, wissen wir, dass bei der daraus zwangsläufig resultierenden Auflösung des Ehebündnisses der damalige Erzbischof Gonzalo Petrez von Toledo sowie Gregor, Kardinaldiakon von San Angelo und päpstlicher Legat, mitwirkten. Die Anwesenheit dieser hochrangigen Geistlichen deutet darauf hin, dass Papst Coelestin III. mit Erfolg versucht hatte, diese Verbindung der Staufer nach Spanien zu hintertreiben. Die tatsächliche Meinung des Mädchens spielte in der damaligen Zeit, in der adelige Ehen so gut wie ausschließlich aus politischem Kalkül geschlossen und getrennt wurden, keinerlei Rolle.

Wenn Rodrigo schreibt, Erzbischof Gonzalo und Kardinaldiakon Gregor hätten die Scheidung zelebriert (divorcio celebrato), so ist dies ungenau, da hier keine rechtskräftige Ehe beendet wurde, sondern eine solche durch die Verweigerung des Konsenses der Braut nicht mehr zustande kommen konnte. Dazu bedurfte es keiner Scheidung oder sonstigen Mitwirkung Dritter. Rodrigo wollte wahrscheinlich ohne tiefschürfende juristische Darlegungen einfach nur deutlich machen, dass das eheliche Band unter Mitwirkung höchster kirchlicher Instanzen zerschnitten wurde.

Mittlerweile hatte Alfons seit dem 29. November 1189 einen männlichen Erben, wodurch Berengaria einen Teil ihrer Attraktivität eingebüßt hatte. Kaiser Friedrich Barbarossa war am 10. Juni 1189 auf dem Dritten Kreuzzug ertrunken. Die Prioritäten seines Sohnes Heinrich VI. lagen 1191 in der Kaiserkrönung und der Eroberung des zum normannischen Königreich Sizilien gehörenden Süditalien. Die Auflösung dieses Ehebündnisses scheint bei den Staufern aus diesen Gründen keine besonderen Reaktionen hervorgerufen zu haben.

Konrads früher Tod

Konrad folgte, da sein älterer Bruder Herzog Friedrich V. von Schwaben im Januar 1191 beim Dritten Kreuzzug vor Akkon gestorben war, diesem als Herzog Konrad II. von Schwaben nach.

In der Ottonis de Sancto Blasio Chronica die zwischen 1200 und 1209 im Kloster St. Blasien im Schwarzwald entstand, wird anlässlich seiner Übernahme des Herzogsamtes berichtet, dass Konrad ein Mann von wilder Natur, aber auch freigiebiger Gesinnung war. Er habe Unerlaubtes getan und sei Freunden und Feinden ein Schrecken gewesen (MGH SS rer. Germ. 47, S. 57, Zeile 3-7). Einige Seiten später wird beiläufig erwähnt, dass Konrad 1196 gestorben ist (MGH SS rer. Germ. 47, S. 70, Zeile 18-23). Er ist demnach nur vierundzwanzig Jahre alt geworden.

In den zwischen 1206 und 1225 im Kloster Schreyern in der Nähe von München aufgezeichneten Chounradi Schirensis Annales wird zu 1196 berichtet, Konrad sei bei einem Feldzug gegen den Herzog von Zähringen von einem Mädchen, das er zu entjungfern versuchte, in die linke Brustwarze gebissen worden (MGH SS 17, S. 631, Zeile 22-25). Obwohl eine immer größere Blase entstand, wollte er sich nicht aufhalten lassen und sei drei Tage später gestorben. Durlach wird in diesen Annalen nicht genannt. Als Sterbeort geben diese Annalen das über hundert Kilometer nördlich von Durlach gelegene Oppenheim an, als Bestattungsort Speyer. Da Konrad wohl kaum im Dom zu Speyer liegt, gilt auch der Sterbeort Oppenheim als fraglich.

Konrads sterbliche Überreste liegen im Kloster Lorch in der romanischen Klosterkirche unter dieser Tumba.
Aus dem um 1230 im Kloster Ursberg in der Nähe von Ulm verfassten Burchardi et Cuonradi Urspergensium Chronicon ist zu erfahren, dass Konrad während dieses Feldzugs gegen Berthold von Zähringen im Jahre 1196 in Durlach, heute ein Stadtteil von Karlsruhe, starb (MGH SS 23, S. 364, Zeile 38-44). Viele hätten behauptet, er sei durch den Mann einer Frau, die er zum Ehebruch gezwungen hatte, oder aber von der Frau selbst getötet worden. Denn er sei ein Mann gewesen, der Ehebrüche, Hurereien, Vergewaltigungen, jede beliebige Ausschweifungen und Unanständigkeit beging. Trotzdem sei er stark im Krieg, mutig und seinen Freunden gegenüber freigiebig gewesen, sowohl die Seinigen als auch Fremde zitterten vor ihm. Er sei im Kloster Lorch begraben worden - eine Aussage, die auch mit den Lorcher Überlieferungen übereinstimmt.

Die Annales Marbacenses, die ab 1250 im Stift Marbach nahe Colmar geschrieben wurden, datieren seinen Tod auf den 15. August 1196 (MGH SS 17, S. 167, Zeile 28-29).

Die Annales Sancti Trudperti, die zwischen 1250 und 1300 im Kloster St. Trudpert im Schwarzwald verfasst wurden, berichten, dass Konrad 1196 unvermutet bei einem Feldzug gegen Herzog Berthold von Zähringen starb. Sein Bruder Philipp wurde sein Nachfolger im Herzogtum. (MGH SS 17, S. 292, Zeile 17-20).

Konrads jüngerer Bruder Philipp, der ihm als Herzog von Schwaben nachrückte, wurde 1198 römisch-deutscher König. Die jüngste Tochter von Philipp heiratete später den ältesten Sohn von Berengaria und war Königin von Kastilien und León.

Berengarias Bedeutung für die weitere Geschichte Spaniens

D(oñ)a Berenguela M(uri)ó A(ñ)o de 1246. Um 1750 errichtetes Denkmal für die im Jahre 1246 verstorbene Berengaria am Paseo de la Argentina in Madrid.

Berengarias Grab im Kloster Las Huelgas in Burgos.

Berengaria heiratete 1198 König Alfons IX. von León. Nach dem Tode ihres Vaters wurde 1214 ihr Bruder Heinrich König von Kastilien. Als dieser 1217 im Alter von dreizehn Jahren starb und es keine weiteren männlichen Nachkommen gab, wurde Berengaria Königin. Bei dem bereits erwähnten Chronisten Rodrigo ist zu lesen, dass dies unter ausdrücklichem Bezug auf die entsprechenden Bestimmungen des Seligenstädter Vertrages geschah, der damals im Archiv der romanischen Vorgängerkirche der heutigen gotischen Kathedrale von Burgos verwahrt wurde und den Alfons abgeschlossen hatte, bevor er einen Sohn hatte (patris privilegio probatur, quod in armario Burgensis ecclesiae servabatur, ... antequam rex haberet filium ... firmarat).

Königin Berengaria verzichtete sogleich zugunsten ihres ältesten Sohnes Ferdinand, den sie heimlich vom Hof ihres geschiedenen Mannes aus León herbeigeholt hatte, auf die Krone.

Berengarias Sohn König Ferdinand heiratete am 31. Januar 1220 Beatrix, die jüngste Tochter des Stauferkönigs Philipp von Schwaben. Philipp war der jüngste Sohn von Friedrich I. Barbarossa und ein Bruder von Konrad von Rothenburg. Ferdinand heiratete also eine Nichte des Mannes, den seine Mutter eigentlich hätte heiraten sollen.

Nach dem Tode seines Vaters Alfons IX. von León vereinigte Ferdinand im Jahre 1230 als König Ferdinand III. von Kastilien und León, genannt der Heilige, die beiden Königreiche.

Berengaria verstarb am 8. November 1246 im Alter von sechsundsechzig Jahren und wurde in Burgos im Kloster Santa María la Real de Las Huelgas bestattet. Sie ging als eine Große in die Geschichte der iberischen Halbinsel ein, da sie 1217 mit ihrem klugen Schachzug vorbereitet hatte, dass León 1230 in Kastilien aufging. Dies war eine wichtige Voraussetzung dafür, dass im 15. Jahrhundert durch die Vereinigung der Kronen von Kastilien und Aragón der Grundstein für das heutige Spanien gelegt werden konnte.

Berengarias Enkel König Alfons X. von Kastilien und León, genannt der Weise, der älteste Sohn von König Ferdinand III. und Beatrix, wurde nach dem Untergang der Staufer im Jahre 1257 von den deutschen Fürsten mit gleichviel Stimmen wie Richard von Cornwall zum römisch-deutschen König gewählt. Alfons hat diesen Titel zwar beansprucht, aber im Gegensatz zu seinem Konkurrenten deutschen Boden niemals betreten.

Eine der interessantesten Urkunden der Stauferzeit

Der Heiratsvertrag von Seligenstadt von 1188 ist zwar nie als solcher verwirklicht worden. Dennoch ist er in mehrfacher Hinsicht eine der interessantesten Urkunden der Stauferzeit:

  • Er ist einer der wenigen im Wortlaut erhaltenen Heiratsverträge der damaligen Zeit.
  • Er hat das für staufische Urkunden ungewöhnliche Format eines Chirografs.
  • Er gibt detaillierte Auskunft über Eigengüter der Staufer.
  • Er war mit den Thronfolgeregelungen, die König Alfons VIII. darin zu Gunsten seiner Tochter verfügt hatte, im Jahre 1217 ein wichtiger Baustein für die Entstehung des heutigen Spaniens.

Weitere Eheprojekte von Kaiser Friedrich I. für seine Kinder

Der Vertrag von Seligenstadt im Jahre 1188 ist im Kontext von zahlreichen Heiratsplänen zu sehen, die Kaiser Friedrich I. Barbarossa für seine Kinder verfolgte. Allerdings war nur einem dieser Projekte Erfolg gegönnt: der Ehe seines Thronfolgers Heinrich VI. mit Konstanze von Sizilien.

  • 1165 Verlobung seines ältesten und damals erst neun Monate alten Sohnes Friedrich mit Eleonore, der drei Jahre alten Tochter von König Heinrich II. von England. – Friedrich starb jedoch bereits Ende 1169/Anfang 1170. Eleonore wurde 1170 mit dem damals fünfzehn Jahre alten König Alfons VIII. von Kastilien verlobt und heiratete ihn 1176. Ihr Ehemann vereinbarte 1188 mit Barbarossa den Seligenstädter Vertrag.
  • 1171 ergebnislose Verhandlung mit König Ludwig VII. von Frankreich über eine Verbindung seines zweitältesten und damals fünf Jahre alten Sohnes Heinrich VI. mit dessen Tochter Agnes.
  • 1171 ergebnislose Verhandlung mit Kaiser Manuel I. von Byzanz über eine Verbindung eines namentlich nicht überlieferten Sohnes, wahrscheinlich Heinrich VI., mit dessen Tochter Maria.
  • 1173 ergebnislose Verhandlung mit König Ludwig VII. von Frankreich über eine Verbindung einer namentlich nicht überlieferten Tochter mit dessen ältestem Sohn Philipp.
  • 1174 ergebnislose Verhandlung mit König Wilhelm II. von Sizilien über dessen Ehe mit einer namentlich nicht überlieferten, kurz darauf verstorbenen Tochter, wahrscheinlich das älteste Kind Barbarossas, die damals zwischen zwölf und vierzehn Jahre alte Beatrix.
  • 1180 oder in einem der nächsten Jahre Verlobung seiner erst wenige Jahre alten Tochter Agnes mit einem Sohn von König Béla II. von Ungarn, wahrscheinlich dessen ältester Sohn Emmerich. – Agnes starb 1184 wenige Wochen vor ihrer Mutter Beatrix und wurde mit der Kaiserin im Dom zu Speyer bestattet. Emmerich wurde 1196 König, heiratete 1199 Konstanze von Aragon und starb 1204. Konstanze heiratete im Jahre 1209 in zweiter Ehe den späteren Kaiser Friedrich II.
  • 1181 Verlobung seines drittältesten und damals vierzehn Jahre alten Sohnes Friedrich (der ursprünglich Konrad hieß und 1169/70 nach dem Tod seines älteren Bruders Friedrich umbenannt wurde) mit einer namentlich nicht überlieferten sieben Jahre alten Tochter von König Waldemar I. von Dänemark. – Nachdem sich dessen Thronfolger König Knut VI. nicht an die vereinbarte Mitgiftzahlung hielt, schickte der Kaiser die Braut seines Sohnes, die damals bereits seit fünf Jahren in Deutschland lebte, im Jahre 1187 unberührt (intacta) nach Dänemark zurück. Das Mädchen könnte Waldemars Tochter Ingeborg gewesen sein, deren um 1175 angenommenes Geburtsjahr passen würde und die später mit König Philipp II. von Frankreich unglücklich verheiratet war.
  • 1184 Verlobung seiner zweitgeborenen und namentlich nicht überlieferten Tochter mit Richard Löwenherz, dem damals siebenundzwanzig Jahre alten Sohn und späteren Thronfolger von König Heinrich II. von England. – Diese Tochter starb im selben Jahr. Richard heiratete 1191 auf Zypern Berengaria, die älteste und damals zwischen einundzwanzig und sechsundzwanzig Jahre alte Tochter von König Sancho VI. von Navarra, lebte aber nach seiner Rückkehr vom Kreuzzug nicht mit ihr zusammen und hatte keine Nachkommen.
  • 1184 Verlobung des inzwischen neunzehn Jahre alten Sohnes Heinrich VI. mit der dreißig Jahre alten Konstanze, Tochter von König Roger II. von Sizilien. Hochzeit 1186 in Mailand. Heinrich VI. wurde durch Erbfolge seiner Frau König von Sizilien und nach Barbarossas Tod dessen Nachfolger als Kaiser. Sein einziger Sohn war der spätere Kaiser Friedrich II.
  • 1188 Vertrag von Seligenstadt mit König Alfons VIII. von Kastilien.
  • 1189 Verlobung des inzwischen zweiundzwanzig Jahre alten Sohnes Friedrich mit Konstanze, einer zwischen acht und zwölf Jahre alten Tochter von König Béla III. von Ungarn. – Friedrich starb 1191 bei der Belagerung von Akkon. Konstanze wurde 1198 die zweite Ehefrau von König Ottokar I. von Böhmen.

Editionen des Vertrags im WUB und in den MGH

In Deutschland wurde der Seligenstädter Vertrag erstmals im Jahre 1858 im Band 2 des Würtembergischen Urkundenbuchs (WUB) unter der Nr. 457 veröffentlicht. Diese Edition enthält zahlreiche Fehler. So wurde die an den 9. Kalenden des Mai ausgestellte Urkunde auf den 23. Mai statt auf den 23. April 1188 datiert. Der Text im WUB basiert auf einer 1681 in Madrid angefertigten Abschrift von Francisco de Sota, der viele deutsche Ortsnamen falsch abgeschrieben hat. Zu Vergleichszwecken wurde eine in 1783 Madrid publizierte noch fehlerhaftere Version von Antonio Lupián Zapata herangezogen.

Offensichtlich unter Berufung auf das WUB wird beispielsweise in Bönnigheim auf einer grünen Informationstafel an der Ganerbenburg fälschlich behauptet, diese sei 1188 als "castrum Bieneke" im Besitz von Kaiser Friedrich I. Barbarossa gewesen. Tatsächlich steht aber im Seligenstädter Vertrag, wie sich an Hand der Urkunde im ersten Drittel der siebten Zeile nachprüfen lässt, nicht wie im WUB "castrum Bieneke", sondern "castrum Rienecke".

Im 1990 erschienenen Band 4 der Monumenta Germaniae Historica Diplomata Friedrich I. (MGH DD F I.4) ist der Seligenstädter Vertrag gestützt auf eine Edition von Julio González aus dem Jahr 1960 unter der Nr. 970 (PDF-Version 2.066 KB) korrekt wiedergegeben.

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Literatur:

  • Peter Rassow: Der Prinzgemahl. Ein Pactum Matrimonale aus dem Jahr 1188. Weimar 1950.
  • Tobias Weller: Die Heiratspolitik des deutschen Hochadels im 12. Jahrhundert, Köln/Weimar/Wien 2004, S. 99-180, zum Seligenstätter Vertrag S. 143-155.

Der Vertrag von Seligenstadt wird auf folgenden Stauferstelen erwähnt:

Ein Kuriosum ist die Geschichtsklitterei auf der 2009 Stauferstele in Rothenburg, Konrads Tod im Jahre 1196 habe ein "staufisches Königreich Kastilien" verhindert.

Abgesehen davon, dass Alfons VIII. im Seligenstädter Vertrag in jeder erdenklichen Form zu verhindern gewusst hat, dass das Königreich Kastilien in staufische Hände geriet, war diese Ehe auf Grund der Nichtzustimmung Berengarias zum Zeitpunkt von Konrads Tod bereits seit über vier Jahren aufgelöst.

stauferstelen.net

 

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